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04/2023

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Die Titelthemen im April: Digital Startklar - wie die Vorbereitung auf die TI-Anbindung in der Praxis läuft // Pro & Contra: Wie soll es mit der Akademisierung weitergehen?

IN KOOPERATION MIT

IN KOOPERATION MIT Kindliche Schmerzen verstehen und behandeln Kinder können sich oft nicht differenziert ausdrücken, zudem fehlen effiziente, validierte Schmerzerhebungsinstrumente. Dies macht einen Schmerzbefund in der Therapie schwierig. Der COMFORT-Verhaltenscore und eine Smiley-Skala können Anhaltspunkte liefern. Die subjektive Beurteilung des Schmerzes gelingt Kindern in etwa ab dem sechsten Lebensjahr, 11- bis 12-jährige Kinder zeigen ähnliche Schmerzreaktionen wie Erwachsene und machen ähnliche Schmerzangaben. Grundsätzlich klagen Kinder im Vergleich zu Erwachsenen eher weniger über Schmerzen, einige sind beispielsweise bei hohem Fieber noch fröhlich und aktiv. Indirekte Schmerzsymptome wie etwa eine veränderte Hautfarbe, ein verändertes Aktivitätslevel oder Lautäußerungen sind deshalb eine gute Möglichkeit für Therapeut:innen, die Schmerzsituation einzuschätzen. Kinder unter vier Jahren Der Einsatz des COMFORT-Verhaltenscores zur Bestimmung der Schmerzstärke ist bei Kindern bis vier Jahren sinnvoll. Dabei schätzen Eltern verschiedene Parameter ein: zum Beispiel das Schlafverhalten, die Bewegungen, den Muskeltonus, die Gesichtsspannung, die Aufmerksamkeit und die Ruhe/Unruhe. Entsprechend der Anzahl der Parameter werden Punkte vergeben. 17 oder Kinderschmerzen nachvollziehen – nicht nur mit Einfühlungsvermögen. mehr Punkte zeigen eine schmerztherapeutische Intervention an. Bei Kindern ab vier Jahren kann der Einsatz von Smiley-Skalen (visuelle analoge Schmerzskala) oder der Faces Pain Scale revised zur Schmerzstärkenbestimmung hilfreich sein. Dabei sollten Therapeut:innen darauf achten, dass sie bei deren Einsatz keine Bilder verwenden, auf denen Tränen zu sehen sind. Für ältere Kinder kann Weinen ein Zeichen von Schwäche sein, weshalb sie oft ein niedrigeres Schmerzlevel angeben. Jüngere Kinder verbinden mit Tränen eine höhere Schmerzintensität. Zudem ist zu bedenken, dass junge Schmerzpatient:innen im Beisein der Eltern ein höheres Schmerzlevel angeben könnten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sie in der Krankheit sehr viel mehr Aufmerksamkeit von ihren Eltern erfahren als sonst (Krankheitsgewinn). Nötige Einwilligungen Sowohl die Befundung als auch die Behandlung ohne Beisein der Eltern setzen jedoch die Einwilligung der jungen Patient:innen und ihrer Eltern voraus! Ist das nicht möglich, müssen Therapeut:innen diesen Aspekt bei der Beurteilung der kindlichen Schmerzen immer berücksichtigen. Schmerzrelevante Faktoren des sozialen Umfeldes sollten ebenfalls mit in die Befundung einfließen. Dazu gehört die häusliche, familiäre Situation ebenso wie die soziale Situation im Kindergarten oder in der Schule. Den kompletten Artikel von Andrea Zander inklusive Literaturhinweisen lesen Sie in Praxis Handreha, Ausgabe 1/2023: is.gd/kinderschmerz. Fragen zur Abrechnung? Unser Kundenservice antwortet Ihnen persönlich. Einfach unter 0711 99373-2000 anrufen oder eine E-Mail schreiben: kundenservice@optica.de. INFORMIERT Aktuelles aus der Welt der Abrechnung von Heilmitteln Verpflichtende Angabe von Zahnarztnummern seit Jahresbeginn Seit 1. Januar 2023 muss bei der Abrechnung die neunstellige Zahnarztnummer der Zahnärzt:innen und Kieferorthopäd:innen auf der Verordnung angegeben werden. Ungültig sind Verordnungen mit einem späteren Ausstellungsdatum, auf denen die sogenannte „Platzhalter-Nummer“ 999999991 eingetragen ist. Eine Korrektur ist nicht möglich und es muss eine neue Verordnung ausgestellt werden. Prüfen Sie daher bitte Ihre zahnärztlichen Verordnungen auf die richtige Verwendung der Nummer. Fragen zur Heilmittelrichtlinie oder zu Ihrem Rahmenvertrag? In den FAQs unseres Wissenswert-Bereiches auf optica.de finden Sie eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen für Ihre Berufsgruppe: • Physiotherapie: bit.ly/3UKyMhN und bit.ly/3UESagi • Logopädie: bit.ly/43BN0pc • Ergotherapie: bit.ly/3olgJCB Webinar: Optica Viva im Praxistest Sie sind auf der Suche nach einer (neuen) Praxissoftware? Vielleicht hilft Ihnen unser Webinar „Optica Viva im Praxistest“ bei der Entscheidung. Wir klären am Dienstag, 16. Mai 2023, um 18 Uhr gemeinsam mit langjährigen Nutzer:innen, warum eine Software überhaupt gebraucht wird und wie sie Ihren Praxisalltag verbessert. Erhalten Sie außerdem einen exklusiven Einblick in die Erfahrungen anderer Nutzer:innen. Jetzt anmelden: bit.ly/3F2d3eB Impressum Zukunft Praxis, Ausgabe 04/2023 (Erscheinungsweise: monatlich) Herausgeber: Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH Marienstraße 10, 70178 Stuttgart Vertreten durch die Geschäftsführer Konrad Bommas, Markus Kinkel und Dr. Jochen Pfänder Telefon: 0711 99373-2000, Telefax: 0711 99373-2025 E-Mail: info@optica.de Optica-Redaktion: Fabian Maier (V.i.S.d.P.) 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Warum kann sie sinnvoll sein? Und wie geht das überhaupt? ZUKUNFT PRAXIS zeigt, wie sich das Profil der therapeutischen Arbeit stärken lässt und wie Praxen besondere Strahlkraft entwickeln können. 18 ZUKUNFT PRAXIS THERAPEUT:INNENWISSEN ZUKUNFT PRAXIS SERVICE 19

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