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Die Titelthemen im Dezember: Happy X-Mas - Warum sich die Festtage für Praxisinhaber:innen lohnen // Bilanz und Ausblick mit der ZVK-Generalsekretärin // Elektronischer Fortschritt: Wie es mit dem E-Rezept weitergeht

EVIDENZ Einmaleins der

EVIDENZ Einmaleins der Statistik Was wirkt und was nicht, ist eine der zentralen Fragen der Gesundheitsversorgung, und die Cochrane Deutschland Stiftung ist seit 30 Jahren dafür eine der ersten Adressen. In der Serie „Einmaleins der Statistik“ widmet sich Cochrane den statistischen Feinheiten medizinischer Studienergebnisse – und wie sie zu deuten sind. Zur Illustration dient ein nicht-medizinisches Beispiel: Wenn es heißt, dass die tödlichen Haiangriffe innerhalb eines Jahres weltweit um 43 Prozent zugenommen haben, ist das beängstigend. Wenn man aber weiß, dass die absolute Zahl bei 7 lag und im nächsten Jahr bei 10 – weltweit –, klingt es schon weit weniger dramatisch.

RATGEBER RECHT Der Gemeinschaft gerecht werden Die Vor- und Nachteile einer Gemeinschaftspraxis fasst Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel für Sie zusammen und diskutiert als Alternative die Praxisgemeinschaft. Eine Gemeinschaftspraxis bringt viele Vorteile mit sich, zum Beispiel ein breiteres Therapieangebot, ein größerer und damit professionellerer Eindruck bei Patient:innen, eine gesicherte Urlaubs- und Krankheitsvertretung und eine deutlich bessere Auslastung der vorhandenen Ressourcen. Sie hat aber auch Nachteile: Man muss Kompromisse eingehen, sich mit dem oder der Praxispartner:in abstimmen und auch zurückstecken können. Vor Abschluss eines Gesellschaftsvertrages müssen daher alle wesentlichen Punkte der Kooperation intensiv besprochen werden. Ebenso wichtig sind klare Regeln zur Beteiligung am Gesellschaftsvermögen (Anteile), zu den Stimmrechten und zur Gewinn- und Verlustverteilung. Ein Gesellschafter, der ständig überstimmt wird, sorgt genauso für Unzufriedenheit wie eine ungerechte Gewinn- und Verlustverteilung. Als Alternative zur Gemeinschaftspraxis bietet sich in manchen Fällen die Praxisgemeinschaft an. Auch sie wird in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt, allerdings mit anderen Vertragsinhalten und Zielen. Denn bei dieser wird nicht die gemeinsame Berufsausübung vergesellschaftet, sondern nur bestimmte Ressourcen werden gemeinsam genutzt. Behandlung und Abrechnung erfolgen rechtlich getrennt, Vertragspartner der Behandlungsverträge wird der oder die einzelne Therapeut:in, nicht die Gesellschaft.

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