SHVZehn Jahre fürdie BerufspolitikSeit zehn Jahren setzt sich der Spitzenverband der Heilmittelverbände(SHV) für die Interessen seiner sechs Mitgliedsverbände ein. So hat derSHV Gesetzgebungsverfahren – wie das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz(HHVG) und das Terminservice- und Versorgungsgesetz(TSVG) – begleitet und auch an der Abschaffung der Grundlohnsummenbindungbei Vergütungsverhandlungen oder der Einführung derBlankoverordnung mitgewirkt. Mit Blick auf 2025 setzt der SHV aufLösungen für die Digitalisierung, den Fachkräftemangel, den Bürokratieabbauund eine gerechte Vergütung. Das Positionspapier „Versorgungneu denken“ soll die nächste Regierung an dringende Reformenerinnern – für eine zukunftssichere Patientenversorgung.Weitere Infos finden Sie hier:
RATGEBER RECHTSelbstzahler undTrainingsbereich:rechtliche FallstrickeTrainingsbereiche und Selbstzahlerleistungen bietenattraktive Einnahmen in der Physiopraxis, bringenaber zusätzliche rechtliche Anforderungen mitsich. Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtDR. DR. THOMAS RUPPEL hilft, Fallstrickezu vermeiden.Trainingsbereiche und Selbstzahlerleistungen eröffnen Physiopraxenzusätzliche Einnahmequellen, bergen aber auch steuerliche undrechtliche Herausforderungen. Zu den Selbstzahlerleistungen zählennicht ärztlich verordnete Heilmittel sowie Angebote wie Fitnesskurse,Selbsttraining oder der Verkauf von Produkten. Diese sind umsatzsteuerpflichtig,wenn kein therapeutischer Zweck verfolgt wird.Allerdings: Solange der Jahresumsatz die Kleinunternehmergrenzevon 22.000 Euro nicht übersteigt, entfällt die Umsatzsteuerpflicht.Werden darüber hinaus umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, mussauf alle Umsätze aus Selbstzahlerleistungen, Trainingsbereichen undWarenverkäufen Umsatzsteuer abgeführt werden. Zusätzlich fällt aufdiese Umsätze auch Gewerbesteuer an. Achtung: Übersteigen diesegewerbesteuerpflichtigen Leistungen 24.500 Euro pro Jahr oder3 Prozent des Gesamtumsatzes, wird die gesamte Praxis gewerbesteuerpflichtig.Die Auslagerung gewerblicher Tätigkeiten in eineeigene Gesellschaft kann Abhilfe schaffen, muss aber gut geplant sein.Werbung ist weitgehend erlaubt, darf aber keine medizinischen Versprechungensuggerieren. Bei Selbstzahlerangeboten sollten schriftlicheVerträge mit juristisch geprüften AGB abgeschlossen werden,um Streitigkeiten zu vermeiden. Verbände und Rechtsanwälte helfenbei der rechtssicheren Gestaltung.
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