RATGEBER RECHT BUNDESRAHMENVERTRAG Frage zur Verordnung D1 Um Unklarheiten des Bundesrahmenvertrags zu klären, der im August dieses Jahres in Kraft getreten ist, wurde ein Fragen-Antworten-Katalog (FAK) geschaffen, der immer wieder aktualisiert wird. Darauf hatten sich die vier großen Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Neu hinzugekommen ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen Verordnungen mit der „standardisierten Heilmittelkombination D1“ angenommen und durchgeführt werden dürfen. KOALITIONSVERTRAG Erfolg beim Direktzugang Seit Jahren von Verbänden gefordert, könnte er mit der Regierung der „Ampel“-Koalition wahr werden: der Wunsch nach dem Direktzugang für therapeutische Berufe. Anstatt erst auf einen Termin beim Arzt zu warten, der dann eine entsprechende Verordnung erstellt, sollen Patient:innen direkt zu Therapeut:innen gehen können. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP steht ein in dieser Hinsicht vielversprechender Satz: „Wir bringen ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe auf den Weg.“ Im 2019 verabschiedeten Terminserviceund Versorgungsgesetz war der Direktzugang noch nicht aufgenommen worden. Immerhin soll er nun getestet werden. bit.ly/direktzg RÜCKENSCHMERZEN Aktivieren statt massieren Rückenbeschwerden gehören zu den häufigsten Beschwerden in der Bevölkerung. Im Gespräch mit der Zeitschrift PT vertreten die beiden Physiotherapeuten Andreas Alt und Bernard Kolster den Standpunkt, dass Therapeut:innen zu oft versuchen, dem Wunsch der Patient:innen nach Heilung auf der Behandlungsbank zu entsprechen. Dabei sollten diese in der Therapie zu Aktivität und einem eigenen, nachhaltigen Training angeleitet und motiviert werden. Denn es sei ein Fakt, dass es für den Erfolg der „passiven“ Versorgung keinen Nachweis gibt. Mehr dazu hier: bit.ly/aktivstattpassiv GESAGT Die Koalition beabsichtigt keine Vollakademisierung. Das begrüßen wir sehr. Prima ist auch, dass die Ampel eine flächendeckende Vergütung der vollschulischen Ausbildungen vorsieht. Das wäre ein großer Wurf. Marcus Troidl, Geschäftsführender Bundesvorsitzender VDB-Physiotherapieverband e.V. Rechtlich richtig werben Therapeut:innen müssen auch für sich werben. Wie dabei teure rechtliche Risiken vermieden werden können, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel. Rechtswidrige Werbung verletzt Verhaltensregeln am Gesundheitsmarkt. Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände, beispielsweise Verbraucherzentralen, mahnen diese daher ab und fordern zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Abgemahnte Praxisinhaber:innen müssen die gesetzlich entstandenen Rechtsanwaltskosten des Abmahnenden tragen – häufig mehrere Tausend Euro – und sich mittels einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten, die beanstandeten Werbeverstöße nicht zu wiederholen. Tun sie es doch, müssen sie Strafzahlungen leisten, häufig mehrere Tausend bis zehntausend Euro je Verstoß. Geben sie die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht ab, können die Kläger:innen dies vor Gericht einfordern. Daher gilt: Bei Abmahnungen sofort reagieren, anwaltliche Hilfe suchen und die häufig sehr kurz gesetzten Fristen auf keinen Fall verstreichen lassen. Da sie aber auch unberechtigt sein können, sollten offensiv werbende Heilmittelpraxen prüfen, ob Abmahnungen aus Wettbewerbsverstößen von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind, damit das Prozessrisiko eingegangen werden kann. Weitere Details zum Thema finden Sie online: www.optica.de/richtig-werben 6 ZUKUNFT PRAXIS KOMPAKT ZUKUNFT PRAXIS KOMPAKT7
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